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Bodenfreiheit in Österreich:

Wie viel Bodenfreiheit ist erlaubt?

Obwohl die entsprechende Verordnung in Österreich bereits seit August 2000 existiert, herrscht unter den Tuning-Fans der Alpenrepublik nach wie vor Verwirrung. Sie fragen sich: "Sind 8 cm Bodenfreiheit in Österreich erlaubt?" Grundsätzlich müssen die festen Teile bei Fahrzeugen einen Mindestabstand von elf Zentimetern zum Boden haben. Dieser Abstand muss eingehalten werden, wenn der Fahrer hinter dem Steuer sitzt. Elastische und bewegliche Teile dürfen einen Bodenabstand von acht Zentimetern besitzen. Sofern die Typisierung des Fahrzeuges vor dem Jahr 2000 erfolgt ist, müssen auch dann nicht neu typisiert werden, wenn eine Bodenfreiheit von 8 Zentimetern eingetragen ist. Die Grenze von elf Zentimetern gilt außerdem nicht für Autos, die bereits ab Werk auf ein niedrigeres Fahrwerk typisiert sind, etwa Porsche. Wenn das Fahrwerk dieser Fahrzeuge umgebaut wird, müssen sie hinterher die elf Zentimeter Bodenfreiheit einhalten. In diesem Fall ist der Tuner also gezwungen, das Fahrzeug höher zu legen.

Was ist die Bodenfreiheit?

Unter der Bodenfreiheit versteht man den Abstand zwischen der Fahrbahn und dem niedrigsten Punkt der Karosserie. Wichtig ist diese Grenze für Tuning-Fans, weil sie unter anderem gern das Fahrwerk tiefer legen. Sie machen das aber nicht nur aus optischen, sondern auch aus ganz praktischen Gründen. Denn je tiefer das Fahrzeug auf der Fahrbahn liegt, umso besser ist die Kurvenlage. Dafür nehmen sie gern Einschränkungen im Komfort der Federung in Kauf. Die niedrigere Bodenfreiheit kann aber auch Einschränkungen im Alltag mit sich bringen, beispielsweise bei künstlichen oder natürlichen Hindernissen. Diese können oft nicht überfahren werden, ohne dass das Fahrzeug Schaden nimmt.

Das ist außerdem zu beachten

Auch wenn die Gerüchteküche immer wieder davon spricht, dass die Grenze für die Bodenfreiheit in Österreich auf acht Zentimeter abgesenkt werden soll, sind entsprechende Pläne nicht offiziell bekannt. Tuner müssen allerdings nicht nur die Grenze für das Fahrwerk beachten, sondern auch andere Bauteile berücksichtigen. Beispielsweise müssen Spur und Sturz richtig eingestellt und geprüft sein. Das Fahrzeug muss dafür allerdings nicht beim TÜV vorgefahren werden. Die Bestätigung durch eine Fachwerkstatt oder einen Automobilklub reicht hier aus. Diese Bescheinigung brauchen Tuner auch, wenn sie die Scheinwerfer verändern. Hier müssen sie unter Umständen auch auf einen Mindestabstand zur Fahrbahn und eine Mindesthöhe der Scheinwerfer achten. 

Ein Mindestabstand muss außerdem bei Blinkern, Nebelscheinwerfern, Bremsleuchten, Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfern, Schlussleuchten, Seitenmarkierungsleuchten und den Kennzeichen eingehalten werden. Ein Augenmerk müssen Bastler auch auf die Federung werfen. So dürfen die Federn ausgefedert kein Spiel haben. Mindestens 50 Millimeter muss der Ausfederweg betragen, während für den Restfederweg 25 Millimeter ausreichen. 

(18.07.2103)